Wir vermieten unser Vereinsheim, unseren Kulturraum und Biertischgarnituren für Ihre Besprechungen, Feierlichkeiten und andere Veranstaltungen. 

Bei Anfragen bitte den Belegungsplan beachten

Vermietung des vereinseigenen Kulturraumes

Für Ihre Feierlichkeiten, Versammlungen, Beratungen u.s.w. können Sie unseren vereinseigenen Kulturraum mieten. Eine entsprechende Ausstattung mit Geschirrspüler, Kühl- und Gefrierschrank sowie Geschirr ist vorhanden. Die nachstehend aufgeführten Preise gelten für den Kulturraum, welcher eine Kapazität von ca. 30 Personen aufweist.

Nutzungsgebühren :
  • Kulturraumnutzung Vereinsmitglieder 60,00 €
  • Kulturraumnutzung Fremde 80,00 €
  • Endreinigung durch Verein 40,00€ bei grober Verschmutzung zzgl. 50,00 €
  • Kaution 100,00 €

 

Ansprechpartnerin: Frau Bröhm, Tel. 0179 3640132 

Der Mieter ist bei Rückgabe der Schlüssel verpflichtet den Veranstaltungsraum in einem sauberen Zustand zu übergeben. Andernfalls werden von der Kaution Reinigungskosten in notwendiger Höhe einbehalten.

Vermietung des Vereinsheims "Hellergarten"

Das Vereinsheim "Hellergarten" mit dem Kaminzimmer wird durch den Verein an Interessierte vermietet. Eine ausschließliche Vermietung des Kaminzimmers ist nicht möglich.

Die voraussichtlichen Kosten in Euro:*

Vereinsraum 300,00
Kaminzimmer 70,00
Schankanlage (inkl. Reinigung)  70,00
Biertischgarnitur (Tisch, zwei Bänke) 10,00
Stehtische 5,00
Kaution 150,00
Endreinigung 60,00

Ansprechpartnerin: Frau Bröhm, Tel. 0179 3640132

 

* Mitglieder unseres KGV erhalten einen Nachlass auf die Miete

Vermietung von Biertischgarnituren und Stehtischen

Für Ihre Veranstaltung/Feierlichkeiten bieten wir Ihnen Biertischgarnituren und Stehtische zur Vermietung an.

 

Der Wochenendpreis, d.h. Freitag - Montag, beträgt 10,00 €. Der Transport muss selbstständig organisiert werden. Die Garnitur besteht standardmäßig aus einem Tisch und zwei Bänken. 

 

Es ist eine Kaution von 50,00 € zu zahlen. Diese wird bei Rückgabe erstattet. Es kann ein Teil oder die gesamte Kaution einbehalten werden, wenn der Mietgegenstand beschädigt oder ungereinigt zurück gegeben wird. Desweiteren sind entstehende Schäden am Mietgegenstand jeglicher Art vom Mieter entsprechend zu ersetzen.

Ansprechpartnerin: Frau Bröhm, Tel. 0179 3640132


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