Sie fragen - Wir antworten

Frage: Kann ich einen 1000 m² großen Garten erwerben?

 

Frage: Kann ich Tiere im Garten halten, z.B. Hasen, Hühner, etc.?

 

Frage: Ich möchte ein unbebautes Gartengrundstück pachten, darf ich darauf ein Gebäude errichten?

 

Frage: Ich möchte einen Freizeitgarten mit Swimmingpool gestalten, was ist dabei zu beachten?

 

Frage: Das Gartengrundstück, welches ich gern pachten möchte, hat noch keinen Strom- und Wasseranschluss.

Wie bekomme ich Zugang zu diesem Medien? Benötige ich diese überhaupt?

 

Frage: Wie groß ist die erforderliche Anbaufläche? Muss ich Obst und Gemüse anbauen?

 

Frage: Kann ich im Garten wohnen?

 

Frage: Wie kann ich meinen Stromverbrauch ablesen?

 

Frage: Meine Wasseruhr muss getauscht werden. Wie läuft das ab?

 

Frage: Kann ich einen 1000 m² großen Garten pachten?

 

Nein, aus tatsächlichen Gründen werden nur noch Gärten bis ca. 500 m² verpachtet. Gärten mit 1000 m² Größe werden geteilt.

 

Frage: Kann ich Tiere im Garten halten, z.B. Hasen, Hühner, etc.?

 

Nein, das Tierhalten ist gemäß BKleingG und Rahmenkleingartenordnung nicht gestattet.

 

Frage: Ich möchte ein unbebautes Gartengrundstück pachten, darf ich darauf ein Gebäude errichten?

 

Ja. Gebäude bis 24 m² Grundfläche dürfen errichtet werden. Dazu ist eine Baugenehmigung einzuholen, diese wird durch die Baukommission des KGV erteilt. Entsprechend des BKleingG ist eine Laube in einfachster Ausführung genehmigungsfähig.

 

Frage: Ich möchte einen Freizeitgarten mit Swimmingpool gestalten, was ist dabei zu beachten?

 

Grundsätzlich ist es nicht gestattet Gärten ohne jegliche kleingärtnerische Nutzung zu gestalten. Ziel und Zweck unseres Vereines ist die Förderung des Kleingartenwesens und der kleingärtnerischen Nutzung.

Das Aufstellen von mobilen Swimmingpools ist gestattet, diese müssen jedoch nach der Gartensaison abgebaut werden. Eine dauerhafte Installation ist unzulässig.

 

Frage: Das Gartengrundstück, welches ich gern pachten möchte hat noch keinen Strom und Wasseranschluss. Wie bekomme ich Zugang zu diesen Medien? Benötige ich diese?

 

A) Zumindest der Wasseranschluss ist sinnvoll, da es sich bei der Fläche der Hellersiedlung um eine große Sandfläche handelt. Die Wasserspeicherkapazität des Bodens ist gering, ein gießen mit Leitungswasser wird trotz eines großen Wasserspeichers erforderlich werden.

Für den Wasseranschluss ist ein mindestens zwei Meter tiefer Wasserschrott in der Parzelle erforderlich, da die Hauptwasserleitungen auf den einzelnen Wegen in dieser Tiefe frostfrei liegen. Der Anschluss von der Hauptleitung zur Parzelle wird durch die Wasserkommission übernommen. Zugleich wird durch die Wasserkommission eine geeichte Wasseruhr zur Abrechnung eingebaut.

 

B) Ein Stromanschluss ist ratsam, muss aber nicht installiert werden. Der Anschluss am Verteilkasten am Weg erfolgt durch die Elektrokommission. Der Stromzähler befindet sich in einem gesonderten Stromkasten am Weg. Zugriff auf diese Kästen hat die Elektrokommission und der Vorstand. Den Anschluss der installierten Elektroanlage in der Parzelle führt ein Berechtigter durch. Details sind bei diesem zu erfragen.

 

Die Material- und Installationskosten für den Wasserschrot, die Wasserleitung und das Stromkabel sowie diverse Verlege- und Anschlussarbeiten innerhalb der Parzelle trägt der Pächter. 

 

Frage: Wie groß ist die erforderliche Anbaufläche? Muss ich Obst und Gemüse anbauen?

 

Die erforderliche Anbaufläche entspricht 1/3 der Grundfläche der Parzelle. Ein Obst- und Gemüseanbau im Kleingarten ist erforderlich, dies ist u.a. Ziel unseres Vereins und auch im BKleingG so verankert. Dabei soll eine ausgewogene Mischung zwischen Obst und Gemüse erreicht werden.

 

Frage: Kann ich im Garten wohnen?

 

Ein dauerhaftes Wohnen im Kleingarten ist nicht möglich. Dies ist gesetzlich untersagt und wird durch den Vorstand nicht geduldet.

 

Frage: Wie kann ich meinen Stromverbrauch ablesen?

 

Der Stromzähler ist in einem Stromkasten auf dem Weg installiert. Zugang zu diesem Kasten hat die Elektrokommission und der Vorstand. Eine eigenständige Kontrolle ist daher nicht möglich. 

 

Frage: Meine Wasseruhr muss getauscht werden. Wie läuft das ab?

 

Jede Wasseruhr muss, zur geschäftsfähigen Abrechnung, geeicht sein. Die Wasserkommission hängt im Frühjahr in den Wegeschaukästen die Parzellennummern der Gärten aus, in denen die Wasseruhr getauscht werden muss. Der Wechsel dauert ein paar Augenblicke. Dazu benötigt die Wasserkommission jedoch einen freien Zugang zum Wasserschacht. Der Zählertausch darf ausschließlich von der Wasserkommission vorgenommen werden. Dazu sind individuelle Termine notwendig.

 


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