Die diesjährig letzte Ausgabe des Hellerblättl ist veröffentlicht. Wie gewohnt finden unsere Gartenfreunde_innen das Hellerblättl mit den wichtigsten Inhalten in den Schaukästen und, als längere und umfangreichere Version, wieder als ePaper zum Download.
Auch in dieser Wintersaison werden die Temperaturen unter den Gefrierpunkt fallen. Denkt bitte daran, das Wasser abzustellen und die Leitungen leerlaufen zu lassen. Jede_r Gartenfreund_in sollte prüfen, wo der Frost angeifen kann. Im Boden, im Schacht oder auch im unbeheizten Gartenhaus. Es ist auch die Wasseruhr im Schacht zu schützen, wenn diese keine frostfreie Tiefe hat. Meist reichen schon einige Styroporplatten oder Müllsäcke gefüllt mit Folie um die Wasseruhr vor dem einfrieren zu schützen.
Leider gab es im November 2018 bereits zwei Wasserschäden in der Anlage. Diese konnten durch Mitglieder, gemeldet und in der Folge behoben werden. Schlimmer sind aber die zunächst nicht sichtbaren Schäden, bei welchen über den ganzen Winter Wasser verloren geht.
Hinweis:
Sofern sich Anschrift oder Telefonnummer geändert haben, gebt dies bitte den Wegevorsitzenden oder dem Vorstand bekannt. So erreichen diese euch bei Einbruch, Wasser- oder Sturmschaden.
9 Uhr, Arbeitseinsatz im August 2018. Vor dem Werkstattgebäude steht noch immer eine lange Schlange. Über 40 Gartenfreunde sind erschienen. Die Arbeitseinsatzleiter geben ihr bestes, um alle mit Aufgaben zu versorgen. Dass so ein Arbeitseinsatz wenig sinnvoll ist, bedarf sicherlich keiner ausführlichen Erklärung.
Zumal andere Arbeitseinsätze mit nur wenigen Freiwilligen bestritten werden mussten, obwohl viel zu tun war. Aus diesem Grund hat sich der Vorstand zu einer Regelung
entschieden, die in der Vergangenheit schon so existiert hat. Im Rahmen der zentralen Arbeitseinsätze sind bis 30.06. jedes Jahres durch die Pächter mind. 3 Stunden zu leisten.
Wir hoffen, dass es uns so gelingt, die Beteiligung an den Arbeitseinsätzen gleichmäßiger über das Jahr zu verteilen. Der Vorschlag wird der Delegiertenkonferenz im kommenden Jahr
zur Abstimmung vorgelegt. (da)
Die Novemberausgabe ist online und in den nächsten Tagen auch in den Schaukästen zu finden. Die Themen lauten diesmal u.a.: Hellerween - das erste Halloween Lagerfeuer, Sicherheit im Kleingarten im Winter, Einblicke in verschiedene Wegeversammlungen und Gartentipps.
Das zweite Hellerblättl erschien pünktlich am Monatsanfang. Alle Gartenfreunde finden es in den Schaukästen und online zum schmökern hier.
Doch warum eigentlich? Klar, wir strotzen vor architektonischen Kostbarkeiten, historischen Kunstschätzen und Kultureinrichtungen von Weltrang. Und natürlich haben wir auch eine junge Kunstlandschaft, eine hippe .... .....
Den gesamten Beitrag und weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Internetseite der Landeshauptstadt Dresden zur Bewerbung als Kulturhauptstadt 2025 hier.
Wann: 26.08.2018
Was: ganztägig - Gartenfachberatung - "Vorbeugen statt große Keule" u.a.
ab 10 Uhr Basteln für unsere Kinder, Ballonmodellieren, Riesenseifenblasen, Riesenmikado u. a., historische Kurzfilmkino
ab 11 Uhr Auftritt der jungen Hardcore Punk Rock Band „Bullock“
ab 14 Uhr Kindermitmachprogramm „Eine Sause mit Opa Krause“
Mit dem HELLERBLÄTTL wollen wir ein neues Konzept für Öffentlichkeitsarbeit in alter Tradition der Hellersiedlung aufgreifen und weiterentwickeln, um die Aushänge in den Schaukästen übersichtlicher zu gestalten und zugleich dieses Informationsangebot auch auf unserer Hompage www.kgv-hellersiedlung.de als s.g. ePaper im pdf-Format kostenfrei zum Herunterladen anzubieten. Die neuesten Informationen aus der Hellersiedlung können so direkt vom Liegestuhl aus auf dem Tablet, über den PC am Schreibtisch oder unterwegs mit dem Smartphone abgerufen werden. Zusätzlich sind alle veröffentlichten Hellerblättl rechts im Register bei den Beitragsarchiven als online lesbare Broschüre hinterlegt.
Tja, wo soll die Reise hingehen? Manchmal fragt man sich was aus unserem Verein wird, wenn jeder macht was er will, wann er es will und wie er es will. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der das Kleingartenwesen fördern will und zugleich ein Bindeglied zwischen dem angrenzenden Naturschutzgebiet Heide und Heller darstellt. Entsprechend sollte sich jeder in der Anlage verhalten. Unsere Satzung und Kleingartenordnung gilt für alle GärtnerInnen.
Nach verschiedenen Beschwerden möchte der Vorstand nochmals darauf hinweisen, dass die Kleingartenordnung durch alle GärtnerInnen einzuhalten ist. Insbesondere die Einhaltung des Punkt 10 der Kleingartenordnung wurde bei den Wegevorsitzenden und dem ersten wie zweiten Vorsitzenden angemahnt.
Zusätzlich zu den Ruhezeiten der Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden sind durch die Kleingartenordnung weitere Ruhezeiten vorgegebenen, um dem Erholungsfaktor in unserer Anlage nachzukommen.
Das heißt: JEDER ist verpflichtet seinen Teil dazu beizutragen, dass wir gemeinsam ein Miteinander pflegen, welches jedem gefällt. Was wir nicht wollen sind die Umstände, dass jeder denkt er kann machen was er will nur weil er einen Garten gepachtet hat und dafür bezahlt. Unser Verein ist keine Straßenbahn, in die man einsteigt, ohne nach links und rechts zuschauen mit Kopfhörern in den Ohren mitfährt, und irgendwann wieder aussteigt. NEIN, das sind wir nicht.
Egal ob durch eine engagierte Firma oder private Bauarbeiten, bitte gern, aber unter Beachtung der Ruhezeiten. Eine vergebene Baunummer und eine Baufirma ändern nichts an der Einhaltung der Ruhezeiten unter der Woche.
Wird man angesprochen, dass man seinen PKW bitte in der Parzelle parken soll, brauch man keinen Streit vom Zaun brechen und den Anderen körperlich attackieren, auch wenn der Ton vielleicht unpassend war.
Die Bitte, dass die tobenden Kinder in der Mittagszeit eine Pause machen, darf man gern umsetzen ohne seinem Nachbarn die kalte Schulter zuzudrehen und einfach weiter zu machen und dieses Anliegen zu ignorieren.
Den Sonntag im Sommer verbringen wir alle gern zusammen mit Freunden und der Familie beim Kaffeeplausch oder mit dem Gartennachbarn beim Bierchen, aber bitte ohne Hämmern, Böhren, Flechsen und lautem Bass aus dem Autoradio.
Ein bisschen weniger Egoismus dafür ein bisschen mehr Altruismus
darf es gern sein.
Denn eure Rücksichtnahme ist ein Teil für unsere gemeinsame Reise in Richtung Gemeinnützigkeit, denn dahin soll es gehen.
DANKE!
Wir freuen uns Sie auch in diesem Jahr wieder zu unserem Sommerfest einladen zu dürfen. Für Groß und Klein, für Jung und Alt, für Gärtner und Freunde wird etwas geboten. Unser Programm beginnt ab 15 Uhr. Bis in die Nacht kann bei Discomusik getanzt und gefeiert werden. Anschließend wird es am Sonntag einen gemütlichen Frühschoppen geben.
Der Schornsteinfeger kehrt auch in diesem Jahr wieder die Feurerstätten. Die Termine dazu finden Sie in den Schaukästen und demnächst als PDF-Download hier. Die Kehrung der Feuerstätten wird von der Fa. Fegus durchgeführt.
Aktueller Stand des Verfahrens:
Durch die, den Verein vertretende, Anwaltschaft wurde die Landeshauptstadt Dresden schriftlich um Fristverlängerung zur Anhörung (siehe Beitrag weiter unten) gebeten. Der vorgeschlagene neue Termin wurde durch die Landeshauptstadt jedoch abgelehnt. Der Vorstand arbeitet derzeit weiterhin unter Hochdruck an der Erstellung der Unterlagen zur Anhörung.
Um Gerüchten und falschen Darstellungen vorzubeugen ist es notwendig, nochmals darauf hinzuweisen, dass eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit nicht stattgefunden hat.
Der Entzug erfolgt durch Erlass eines Verwaltungsaktes oder durch Rücknahme eines fehlerhaft erlassenen Verwaltungsaktes. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens hat eine Anhörung des Betroffenen zu erfolgen. In diesem Verfahrensgang befindet sich das Verwaltungsverfahren aktuell.
Trotz allem weisen wir noch einmal alle Gartenfreunde daraufhin, dass alle nach der Schließung des Einigungsvertrages erbauten und nicht genehmigten Bauten zurück zubauen sind. Dies betrifft Lauben, Laubenanbauten, Schuppen, Carports etc. Über den s.g. Bestandsschutz verfügen lediglich Gebäude, welche gem. §20a Nr. 7 BKleingG vor Schließung des Einigungsvertrages errichtet wurden.
Wohnrecht haben nur Eigentümer, welche nicht zum Kleingartenverein gehören müssen, deren Grund und Boden sich jedoch im Gelände des Vereins befindet und Gartenfreunde, welche bereits vor Schließung des Einigungsvertrages nach §20a Nr. 8 BKleingG ein Wohnrecht in ihrem Garten hatten. Ein Wohnrecht, nach Pächterwechsel, ist nicht übertragbar.
Weiterhin ist der Kleingarten ordnungsgemäß zu bewirtschaften und in einem guten Kulturzustand zu halten. Kleingärtnerische Nutzung ist gegeben, wenn der Kleingarten zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung des Kleingärtners und seiner Angehörigen dient. Obstbäume, Sträucher, Gemüse, Blumen und Rasen sollen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Mindestens ein Drittel der Gartenfläche sollte dem Anbau von Obst und Gemüse vorbehalten sein.
Am Mittwoch, 11.04.18, kam es zu einem Einsatz der Feuerwehr und Polizei in unserer Anlage. Die Zufahrt für die Rettungskräfte wurde erneut behindert und erschwert. Der Vorstand weist nochmals daraufhin, dass entsprechend unserer Kleingartenordnung Pkt. 9 das dauerhafte Parken von PKW auf den Wegen nicht statthaft ist.
Die Kraftfahrzeuge sind in den Gartenparzellen abzustellen. Für Gäste stehen Parkflächen im Bereich der Zufahrt zur Anlage (Magazinstraße) zur Verfügung und sind entsprechend asugeschildert. Für alle Gartenfreunde ist es wünschenswert, dass eine medizinische Notfallversorgung gewährleistet wird und Eigentum bei Brand oder anderer Havarie durch die Feuerwehr geschützt werden kann.
Seit 2017 arbeitete der Stadtverband an der Thematik "Entsorgung von Fäkalien und Abwasser im Kleingarten". Hintergund dafür sind veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen. Im Ergebnis wurde nunmehr für alle Vereine der Stadt Dresden folgendes festgelegt:
Die Pächter eines Kleingarten haben dem Verein schriftlich die Art und Weise der Entsorgung von Fäkalien und Abwasser anzuzeigen. Der Verein meldet dies gesammelt dem Stadtverband.
Für diese Anzeige wurde durch den Stadtverband ein Flyer erstellt. Jeder Pächter erhält diesen Flyer und muss ihn bis zum 30.06.2018 ausgefüllt an den Vereinsvorstand zurück senden.
Im Rahmen dieser Bekanntgabe im Stadtverband stellte die Firma Berger Biotechnikentsprechend Entsorgungsmöglichkeiten vor.
Weiter Informationen der Stadtentwässerung Dresden finden Sie hier.
Informationen zur Entsorgung von Fäkalien aus Sammelgruben Sie hier.
Die aktuellen Termine für die Arbeitseinsätze 2018 finden Sie hier.
Mit sofortiger Wirkung übernimmt Fr. Bröhm, Garten G170, die Vermietung von Biertischgarnituren und des Kulturraumes.
Interessenten melden sich bei Frau Bröhm, Tel. +49 179 3640132.
Mit Schreiben vom Dezember 2017 teilt die Landeshauptstadt Dresden mit, dass sie im Rahmen der allgemeinen Prüfung der Gemeinnützigkeit unseres Vereins und der Überprüfung der Auflagen der Landesdirektion zu dem Ergebnis gekommen ist, unserem Verein die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Dazu hat der Vorstand, im Rahmen der Anhörung, Gelegenheit sich bis zum 31.01.2018 zu äußern.
Der Vorstand hat daher für eine außerordentliche Vorstandssitzung zum 06.01.2018 geladen und wird sich im Rahmen dieser Sitzung entsprechend beraten.
Über das Ergebnis werden wir alle Gartenfreunde informieren.
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