Wie Sie Ihren neuen Garten kennenlernen, diesen später kaufen und die Parzelle pachten, lesen sie hier:
Aus der Liste der freien Gärten treffen Sie eine Vorauswahl der Gärten, für welche Sie sich interessieren.
Ihre getroffene Vorauswahl können Sie sich allein direkt vor Ort in der Anlage vom Gartenzaun aus anschauen. Unser Kleingartenverein ist von der Ostseite
(Magazinstraße) stets öffentlich zugängig.
Gefällt Ihnen ein Garten so können Sie den Pächter des Gartens anhand der angegebenen Telefonnummer anrufen und einen Besichtigungstermin vereinbaren. Ist keine
Telefonnummer angegeben oder Sie benötigen weitere Informationen, dann rufen Sie den Vorstand an, schicken eine E- Mail oder kommen in die Sprechstunde des Vorstandes.
Um einen freien oder frei werdenden Garten zu pachten, ist es grundsätzlich notwendig eine Mitgliedschaft im Verein abzuschließen. Dafür entstehen zusätzliche Kosten
von ca. 350,00 - 360,00 Euro. Die genaue Zusammensetzung erfragen Sie bitte persönlich beim Vorstand.
Wenn Sie sich mit dem Pächter des von Ihnen ausgewählten Gartens über den Preis seines Eigentums auf fremden Grund und Boden, also Anpflanzungen und bauliche Anlagen,
einig geworden sind, nehmen Sie Kontakt mit dem Vorstand auf. Alle weiteren Formalitäten werden über den Vorstand geregelt. Dazu gehören Aufnahme als Vereinsmitglied, begleichen von
Pächtereingangsrechnung usw.. Mitunter soll ein Pächterwechsel von heute auf morgen erfolgen, weil der abgebende Pächter das so möchte. Dem kann aus tatsächlichen Gründen, durch den Verein, nicht
gefolgt werden. Denn nach der Kündigung eines Gartens erfolgt zunächst eine Wertermittlung. Erst nach dieser Wertermittlung ist der Garten neu zu vergeben. In vielen Fällen ist es auch nötig über
weitere Regelungen bezüglich des Gartens überein zukommen. Die Vergabe und die Auswahl eines neuen Pächters liegt im Ermessen des Vereins und nicht beim abgebenden Pächter. Natürlich sind wir bemüht
diesen Vorgang schnellstmöglich durchzuführen.
Vom Vorstand erhalten Sie Informationen zu den Pflichten und Rechten eines möglichen Pachtverhältnisses, insbesondere zu den finanziellen Verpflichtungen eines
Neupächters.
Sind Sie weiterhin an einer Mitgliedschaft und Pachtung eines Kleingartens interessiert, erhalten Sie einen Aufnahmeantrag als Mitglied im Kleingartenverein und eine Kaufvertragsvorlage für die
Übernahme eines Gartens in der Kleingartenanlage. Nach Bestätigung als Mitglied in unserem Kleingartenverein durch den Vorstand, kann der Kaufvertrag mit dem Altpächter abgeschlossen werden.
Die Kaufvertragsvorlage ist auszufüllen und vom Alt- und Neupächter zu unterschreiben. Nicht zuvergessen ist die Eintragung der aktuellen Zählerstande von Strom und
Wasser im Kaufvertrag.
Vom Vorstand erhalten Sie nach Übergabe des unterschriebenen Kaufvertrages und Gegenzeichnung durch den Vorstand eine Pächtereingangsrechnung für den Neupächter.
Welche Kosten für den Garten jährlich anfallen, finden Sie hier. Der Unterpachtvertrag wird
nach Einzahlung des Pächtereingangsbetrages vom Neupächter und Vorstand unterschrieben. Die Vertragsunterlagen sind an die Vertragspartner auszuhändigen. Weiterhin erhält der Neupächter die Kleingartenordnung und -satzung des "KGV Hellersiedlung Nordhöhe" e.V. sowie das Wertermittlungsprotokoll des
übernommenen Garten.
Die Formulare Antrag auf Mitgliedschaft im Gartenverein, Kaufvertrag bei Pächterwechsel, welche bei der Gartenübernahme anfallen, können Sie unten einsehen und
ausdrucken.
Kaufvertrag bei Pächterwechsel /Antrag auf Mitgliedschaft im Gartenverein
Kaufvertrag bei Pächterwechsel Paechter-Kaufvertrag Paechter-Kaufvertrag.pdf PDF-Dokument [47.2 KB]
Antrag auf Mitgliedschaft im Gartenverein Verein-Aufnahmeantrag Verein-Aufnahmeantrag.PDF PDF Datei [28.4 KB]