Meine neuer Garten

Wie Sie Ihren neuen Garten kennenlernen, diesen später kaufen und die Parzelle pachten, lesen sie hier:

  1. Aus der Liste der freien Gärten treffen Sie eine Vorauswahl der Gärten, für welche Sie sich interessieren.
  2. Ihre getroffene Vorauswahl können Sie sich allein direkt vor Ort in der Anlage vom Gartenzaun aus anschauen. Unser Kleingartenverein ist von der Ostseite (Magazinstraße) stets öffentlich zugängig.
  3. Gefällt Ihnen ein Garten so können Sie den Pächter des Gartens anhand der angegebenen Telefonnummer anrufen und einen individuellen Besichtigungstermin vereinbaren. Ist keine Telefonnummer angegeben oder Sie benötigen weitere Informationen, dann rufen Sie den Vorstand an, schicken eine E- Mail.
  4. Um einen freien oder frei werdenden Garten zu pachten, ist es notwendig eine Mitgliedschaft im Verein abzuschließen. Dafür entstehen zusätzliche Kosten von ca. 350,00 - 360,00 Euro. Die genaue Zusammensetzung ergibt sich aus unserer Gebührenordnung.
  5. Wenn Sie sich mit dem Pächter des von Ihnen ausgewählten Gartens über den Preis seines Eigentums auf fremden Grund und Boden, also Anpflanzungen, Geräte etc. und bauliche Anlagen, einig geworden sind, nehmen Sie Kontakt mit dem Vorstand auf. Alle weiteren Formalitäten werden über den Vorstand geregelt. Dazu gehören Aufnahme als Vereinsmitglied, begleichen von Pächtereingangsrechnung usw.. Mitunter soll ein Pächterwechsel von heute auf morgen erfolgen, weil der abgebende Pächter das so möchte. Dem kann aus tatsächlichen Gründen, vom Verein nicht gefolgt werden. Nach der Kündigung eines Gartens erfolgt zwingend eine Wertermittlung. Erst nach dieser kann der Garten neu vergeben werden. In vielen Fällen ist es auch nötig über weitere Regelungen bezüglich des Gartens überein zukommen. Die Auswahl eines neuen Pächters und die Gartenvergabe an diesen steht nur dem Verein zu, nicht dem abgebenden Pächter. Natürlich sind wir bemüht diesen Vorgang schnellstmöglich durchzuführen.
  6. Vom Vorstand erhalten Sie Informationen zu den Pflichten und Rechten eines möglichen Pachtverhältnisses, insbesondere zu den finanziellen Verpflichtungen eines Neupächters. Sind Sie weiterhin an einer Mitgliedschaft und Pachtung eines Kleingartens interessiert, erhalten Sie einen Aufnahmeantrag als Mitglied im Kleingartenverein und eine Kaufvertragsvorlage für die Übernahme eines Gartens in der Kleingartenanlage. Nach Bestätigung als Mitglied in unserem Kleingartenverein durch den Vorstand, kann der Kaufvertrag mit dem Altpächter abgeschlossen werden.
  7. Die Kaufvertragsvorlage ist auszufüllen und vom Alt- und Neupächter zu unterschreiben. Nicht zuvergessen ist die Eintragung der aktuellen Zählerstande von Strom und Wasser im Kaufvertrag.
  8. Vom Vorstand erhalten Sie nach Übergabe des unterschriebenen Kaufvertrages und Gegenzeichnung durch den Vorstand eine s.g. Pächtereingangsrechnung für Neupächter. Welche Kosten für den Garten jährlich anfallen, finden Sie hier. Der Unterpachtvertrag wird nach Einzahlung des Pächtereingangsbetrages vom Neupächter und Vorstand unterschrieben. Die Vertragsunterlagen sind an die Vertragspartner auszuhändigen. Weiterhin erhält der Neupächter die Kleingartenordnung und -satzung des "KGV Hellersiedlung Nordhöhe" e.V. sowie das Wertermittlungsprotokoll des übernommenen Garten.
  9. Die Formulare Antrag auf Mitgliedschaft im Gartenverein, Kaufvertrag bei Pächterwechsel, welche bei der Gartenübernahme anfallen, können Sie unten einsehen und ausdrucken.

Kaufvertrag bei Pächterwechsel /Antrag auf Mitgliedschaft im Gartenverein

Kaufvertrag bei Pächterwechsel
Paechter-Kaufvertrag
Paechter-Kaufvertrag.pdf
PDF-Dokument [47.2 KB]
Antrag auf Mitgliedschaft im Gartenverein
Verein-Aufnahmeantrag
Aufnahmeantrag.pdf
PDF-Dokument [401.8 KB]

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